Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juli 2025
Rechtliches muss sein – aber keine Sorge, wir bleiben trotzdem locker.
Campside of Life – Wohnmobilvermietung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter (nachfolgend „Campside of Life“) und dem Mieter eines Wohnmobils, das über die Website www.campsideoflife.de angeboten wird.
2. Mietgegenstand
Vermietet wird ein Alkoven-Wohnmobil des Typs Challenger C397 GA, vollständig ausgestattet u. a. mit Geschirr, Stühlen, Tisch, TV und einer 11-kg-Gasflasche. Die Vermietung erfolgt auf Basis einer Tagesmiete. Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen und Nutzen des Fahrzeugs im vertragsgemäßen Umfang berechtigt. Zwischen Campside of Life (im Folgenden: Vermieter) und dem Mieter kommt mit der Buchung ein Mietvertrag zustande. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Mindestalter des Fahrers, Führerschein
3.1. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (bis 3.500 kg) sein.
3.2. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
3.3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen weiteren Fahrern geführt werden.
3.4. Bei Mietbeginn sind Führerschein und Personalausweis vorzulegen. Ohne gültige Dokumente ist keine Übergabe möglich. Verspätungen oder Nichtabholung aufgrund fehlender Dokumente gehen zu Lasten des Mieters. Können erforderliche Ausweisdokumente nicht rechtzeitig nachgereicht werden, ist der Vermieter zum Rücktritt berechtigt. Es gelten die Stornierungsbedingungen (siehe Punkt 7).
4. Mietpreis
4.1. Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
4.2. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage. Kürzere Zeiträume sind nach Absprache bei Buchungslücken möglich.
4.3. Es wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
5. Servicepauschale
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale von 40,00 EUR berechnet. Diese beinhaltet:
- Einweisung ins Fahrzeug
- Ersatzlampenset
- KFZ-Sicherungen
- Voller Kraftstofftank bei Übergabe
- Eine 11-kg-Gasflasche
6. Freikilometer
Ab einer Mietdauer von 21 Tagen in der Hauptsaison entfällt die Kilometerbegrenzung. Ansonsten sind 250 km pro Miettag inklusive. Mehrkilometer werden mit 0,30 EUR/km berechnet, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Bei Vertragsabschluss sind 30 % des Gesamtmietpreises fällig.
7.2. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne erneute Aufforderung zu zahlen.
7.3. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb 30 Tagen vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
8. Vertragsrücktritt und Stornierung
8.1. Bei Rücktritt durch den Mieter fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 %
- Bis 50 Tage vor Mietbeginn: 40 %
- Bis 40 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70 %
- Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises
8.2. Eine Nichtabholung gilt als Rücktritt.
8.3. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, bleibt der volle Mietpreis fällig.
8.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
9. Kaution
9.1. Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution von 1.500,00 EUR zu hinterlegen (bar oder vorab per Überweisung).
9.2. Die Kaution dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
9.3. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Die Rückzahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Fahrzeugrückgabe, sofern keine Ansprüche bestehen.
10. Versicherungsschutz
10.1. Das Fahrzeug ist vollkasko- und teilkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500,00 EUR je Schadensfall.
10.2. Für jede Schadensbearbeitung fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 60,00 EUR an, sofern keine höheren Kosten entstehen.
10.3. Der Abschluss einer Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung wird empfohlen.
11. Kraftstoffregelung
11.1. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
11.2. Bei unvollständiger Betankung wird der fehlende Kraftstoff zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR in Rechnung gestellt.
12. Rückgabezustand
Das Fahrzeug ist innen gereinigt zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung oder Nichtbeachtung wird eine Reinigungspauschale gemäß Preisliste berechnet.
13. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn, Mitfahrer oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursacht werden, soweit sie nicht von der Versicherung gedeckt sind oder auf grober Fahrlässigkeit/Vorsatz beruhen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
15. Übergabe und Rücknahme
15.1. Übergabe- und Rücknahmetag gelten jeweils als voller Miettag.
16. Haftung des Vermieters
16.1. Der Vermieter haftet für schuldhaft zugefügte Schäden des Mieters nur, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
16.2. Für nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden haftet der Vermieter bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.3. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
16.4. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht. Der Vermieter erfüllt den Vertrag, wenn ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie zur Verfügung gestellt wird. Preisunterschiede im Tagesmietpreis werden dem Mieter gutgeschrieben.
16.5. Fällt das gebuchte Fahrzeug infolge höherer Gewalt (z.B. Unfall, Diebstahl) aus, wird der bereits gezahlte Mietpreis erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z.B. Urlaubsausfall, Wartezeiten, Terminverschiebungen und daraus entstehende Folgekosten) sind ausgeschlossen, soweit sie über die Leistungen eines bestehenden Schutzbriefs hinausgehen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
